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Die Schweizer Finanzbranche ist im Umbruch. Der Gesetzgeber hat mit den neuen Finanzdienstleistungsgesetzen FIDLEG und dem Finanzinstitutsgesetz FINIG ein Machtwort gesprochen: Kundenschutz ist der Hauptzweck dieser Gesetze. Sie sind seit dem 1.1.2020 in Kraft.

Die neuen Vorschriften stellen vieles, was in der Finanzberatung Usanz war, auf den Kopf und verbessern die Situation der Kundinnen und Kunden. Denn vor allem in der Kundenberatung bleibt kein Stein auf dem anderen.

Der Fall der Credit Suisse hat uns allen einmal mehr gezeigt, dass das Geschäftsmodell der Banken eine einzige bonusgetriebene produktorientierte Verkaufsmaschine ist, weit weg von den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden. Dazu kommt, dass die Verantwortlichen unter dem Schutz des «too big to fail»-Fallschirmes der Steuerzahlerinnen und -zahler offenbar schalten und walten können, wie sie wollen. Das hat aus Sicht der KMU-Finanzdienstleister keine Zukunft als nachhaltiges Geschäftsmodell, schon gar nicht für Kundinnen und Kunden mit kleineren und mittleren Vermögen. Diese gehen in diesem Konzept gnadenlos unter.

Die Zukunft einer nachhaltigen und sozialverträglichen Finanzberatung heisst: Die Träume, Wünsche und Ziele aller Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt jeder Beratung zu stellen, damit sie ihre Situation erkennen und basierend darauf mitentscheiden können, was mit ihnen, ihrem Vermögen und ihrer Altersvorsorge geschieht. Das ist verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit den Menschen, das stabilisiert deren Verständnis für eine (meist ja fachlich notwendige) Beratung spürbar.

Hier kommt die bestehende Beratungskompetenz der Mitglieder von VALIDITAS zum Zuge. Sie werden gemäss Gesetz in Kundenberater und Vermögensverwalter unterschieden. Ihre Kundennähe ist ihr grösster Vorteil. In der Regel kennen sie ihre Kundinnen und Kunden gut und arbeiten jahrelang mit ihnen zusammen. Die neuen Vorschriften reglementieren im Grunde nur, was die meisten gefühlsmässig schon lange machen, vielleicht nicht so detailliert, wie das Gesetz es nun verlangt. Es lohnt sich also, die gesetzlichen Vorschriften nach Digitalisierung, Dokumentenablage und Revisionssicherheit neu in die bestehenden Prozesse mit Augenmass einzubauen – Veränderung dort, wo es nötig ist.

Die dazu notwendigen digitalen Werkzeuge, welche eine Darstellung der individuellen Finanzsituation allen Beraterinnen und Beratern von Finanzintermediären für Ihre Kundinnen und Kunden, aber auch den Selbstplanerinnen und -planern, die sich in diesen Fragen nicht mehr beraten lassen wollen, ermöglicht, existieren auf dem Markt. Sie erlauben die Umsetzung der Vorgaben der neuen Gesetze für eine gesetzeskonforme Beratung auf einfache Weise. Bei Validitas können deshalb nur jene Finanzdienstleisterinnen und Finanzdienstleister Mitglied werden, die sich verpflichten, die für die Kundenberatung nach FIDLEG notwendigen digitalen Werkzeuge auch einzusetzen.

Denn die Vorschriften des FIDLEG sind erst der Anfang. Die Liste der geplanten Gesetzesrevisionen und neuen Gesetze, die den Finanzplatz Schweiz neu ausrichten wollen, ist immer noch lang. Für die kleine und mittlere Finanzdienstleisterin oder Finanzdienstleister, sind die Auswirkungen auf ihr ureigenes Geschäftsmodell ohne teure fachmännische Hilfe und moderne digitale Hilfsmittel schlicht und ergreifend nicht mehr möglich. Wer nicht mit der Zeit geht, hat im zukünftigen kundenorientierten Markt nichts mehr zu suchen.

Für die verantwortungsvollen Finanzdienstleisterinnen und Finanzdienstleister bleiben jedoch viele Fragen offen: Wie können wir in Zukunft unseren Beruf weiterhin ohne grossen Aufwand ausüben? Können wir in einigen Jahren unser Geschäft weiterverkaufen, ohne dass regulatorische Schranken das zu verhindern versuchen? Diese und andere gleich wichtige Fragen kommen auf uns alle zu.

Seriös arbeitende Finanzdienstleisterinnen und Finanzdienstleister müssen sich weiterhin darauf verlassen können, dass sie nicht wie Grossbanken und andere grosse Anbieter am Markt reguliert werden, sondern dass für sie als kleinere und mittlere, meist inhabergeführte, Unternehmen, andere Regeln Gültigkeit erlangen. Auch in Zukunft muss das so sein. Dafür setzen wir uns als Verband ein.

Die meisten unserer heutigen Mitglieder sind Unternehmerinnen und Unternehmer kleinerer und mittlerer Grösse und erfahrene, gut ausgebildete Beraterinnen und Berater mit einer hohen Ethik und Kundenorientierung. Das ist ein USP mit unschätzbarem Vorteil für die Kundinnen und Kunden. Der Wegfall dieses Zweiges der Finanzbranche würde einen hohen Anteil fairer, kundenorientierter Beraterinnen und Berater einfach vernichten. Doch sie müssen mit der Zeit gehen und ihre Beratungsprozesse an die neuen Zeiten anpassen. Sie müssen in die Zukunft investieren, damit sie weiterhin gesetzeskonform arbeiten können. Zum Beispiel sind die Zeiten von Outlook-, Excel- und Word-Ablagesystemen endgültig vorbei. Das Gesetz verlangt ein nicht veränderbares Ablagesystem. Das mag eine Kleinigkeit sein, ist aber existenziell für das Überleben unserer Branche.

Gilt das obige für die Technik, so muss sich auch auf politischer Ebene einiges bewegen. Bislang existiert keine funktionierende Lobby!
Das offizielle Bern, sei es das Parlament, die gesetzgebende Behörde oder die FINMA nimmt uns Kundenberaterinnen und -berater, Vermögensverwalterinnen und -verwalter, wenn überhaupt, nur am Rande wahr.

Diesen Zustand verändert eine Mitgliedschaft in unserem Verband. Eine Reihe engagierter, erfahrener Finanzdienstleisterinnen, Finanzdienstleister und Fachleute aus Recht, Compliance und Revision macht die kleinen und mittleren Anbieter hochwertiger und seriöser Vorsorge- und Finanzprodukte bei den massgeblichen Stellen bekannter und kann deren Bedürfnisse in den neuen Gesetzen entsprechend verankern.

Das gelingt aber nur mit Ihrer Hilfe:
Deshalb herzlich willkommen als Mitglied im Verband VALIDITAS Fachverband Schweizer Finanzdienstleister.

Willy Graf

Willy Graf
Präsident

Michael J. Kühnel
Vizepräsident